EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →
Polizei & Strafverfolgung·Biometrie

Body-Cam-KI: Annex III.6(c) und Art. 5

Polizei nutzt KI zur Analyse von Body-Cam-Aufzeichnungen

HochrisikoRange: limited / high_risk

Polizei nutzt KI zur Analyse von Body-Cam-Aufzeichnungen: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit, Beschuldigte und Verdächtige und Beschäftigte. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.6(c) (annex iii 6 law enforcement).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System unterstützt Entscheidungen über Personen — auch beratende Systeme können in den Hochrisiko-Bereich fallen.
  • Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
  • Es werden biometrische Daten verarbeitet (Annex III Nr. 1 bzw. Art. 5 relevant).
  • Beim Einsatz als Hochrisiko-System durch eine öffentliche Stelle kommt eine FRIA-Pflicht nach Art. 27 hinzu.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Annex III.6(c) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 59

Annex-Pfad

III.6(c)

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
  • Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Art. 27 — bei öffentlichen Stellen sowie Banken, Versicherern und Anbietern essenzieller Dienste

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

revDSG (Schweiz)CH

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).

Praxis-Beispiele

Verboten

Echtzeit-Gesichtsidentifikation aus Body-Cam in öffentlichem Raum — Art. 5(1)(h).

Hochrisiko

Post-hoc-KI-Analyse von Body-Cam zur Suche bestimmter Vorfälle — Annex III.6(c).

Grenzfall

Body-Cam-KI kategorisiert biometrisch nach nicht-sensiblen Merkmalen — Annex III.1(b) Hochrisiko.

Unkritisch

Body-Cam-KI führt eine 1:1-Verifikation mit Einwilligung durch (z.B. Login) — limited.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Verarbeitet biometrische Daten
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Echtzeit-Gesichtsidentifikation aus Body-Cam → Art. 5(1)(h) Verbot triggern.
  • Post-hoc-Beweis-Analyse → Annex III.6(c) Hochrisiko.
  • Erfolgt die biometrische Identifikation in Echtzeit oder zeitversetzt (post-remote)?

Häufige Fragen

Ist „Body-Cam-KI" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.6(c). Massgeblich sind Annex III.6(c) EU AI Act und Art. 27(1)(a) EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

Echtzeit-Gesichtsidentifikation aus Body-Cam → Art. 5(1)(h) Verbot triggern.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Post-hoc-Beweis-Analyse → Annex III.6(c) Hochrisiko.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?

Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

Assessment starten
Body-Cam-KI — Annex III.6(c) Hochrisiko | ai-risk-check.com