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Demokratie & Politik·Justiz & Demokratie

Politisches Targeting und der EU AI Act

Wir nutzen KI für politische Kampagnen und Wähleransprache

HochrisikoRange: limited / high_risk / prohibited

Wir nutzen KI für politische Kampagnen und Wähleransprache: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere Bürgerinnen und Bürger und die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.8(b) (annex iii 8 justice democracy).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System unterstützt Entscheidungen über Personen — auch beratende Systeme können in den Hochrisiko-Bereich fallen.
  • Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
  • Es können besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen sein — ein erschwerender Faktor.
  • Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
  • Es werden synthetische Inhalte erzeugt — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).
  • Beim Einsatz als Hochrisiko-System durch eine öffentliche Stelle kommt eine FRIA-Pflicht nach Art. 27 hinzu.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 6(2) EU AI ActAnnex III.8(b) EU AI ActArt. 5(1)(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 62

Annex-Pfad

III.8(b)

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
  • Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Art. 27 — bei öffentlichen Stellen sowie Banken, Versicherern und Anbietern essenzieller Dienste

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

DSA / DMAEU

Bei Plattform-Kontext können Digital Services Act und Digital Markets Act zusätzlich greifen.

Praxis-Beispiele

Verboten

Unterschwellige Techniken zur unbewussten Wählermanipulation → Art. 5(1)(a).

Hochrisiko

KI personalisiert Wahlbotschaften zur Beeinflussung unentschlossener Wähler → Annex III.8(b).

Grenzfall

Politisches Targeting dient reiner administrativer Unterstützung ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — Einzelfallprüfung.

Unkritisch

Reine Textsuche/Formatierung in Gerichtsdokumenten ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — nicht Annex III.8.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRDSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • KI zur Beeinflussung des Wahlverhaltens ist Annex III.8(b) Hochrisiko. Unterschwellige Manipulation → Art. 5(1)(a)-Verbot. Reine Verwaltungs-Tools fallen ggf. unter die Art. 6(3)-Ausnahme.
  • Verändert das System das Verhalten der Nutzer in einer Weise, die ihrer eigenen, informierten Entscheidung deutlich widerspricht?

Häufige Fragen

Ist „Politisches Targeting" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.8(b). Massgeblich sind Art. 6(2) EU AI Act, Annex III.8(b) EU AI Act und Art. 5(1)(a) EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

KI zur Beeinflussung des Wahlverhaltens ist Annex III.8(b) Hochrisiko. Unterschwellige Manipulation → Art. 5(1)(a)-Verbot. Reine Verwaltungs-Tools fallen ggf. unter die Art. 6(3)-Ausnahme.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

Verwandte Anwendungsfälle

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