Produktempfehlungen und der EU AI Act
Unser Shop empfiehlt Produkte mit einer KI-Engine
Unser Shop empfiehlt Produkte mit einer KI-Engine: Diese Anwendung gilt nach derzeitiger Einschätzung als minimales Risiko. Es bestehen kaum spezifische Pflichten — die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 gilt jedoch generell. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden.
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System unterstützt Entscheidungen, ohne sie automatisiert mit erheblicher Wirkung zu treffen.
- ▸Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
Rechtliche Grundlage
Artikel
Welche Pflichten gelten?
- KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
- Freiwillige Verhaltenskodizes werden empfohlen (Art. 95)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).
Bei Plattform-Kontext können Digital Services Act und Digital Markets Act zusätzlich greifen.
Praxis-Beispiele
Grenzfall
Recommendation-Engine wird kundenwirksam oder für Personenbewertungen eingesetzt — dann höhere Einstufung möglich.
Unkritisch
"Kunden kauften auch"-Empfehlungen auf Basis von Warenkorbdaten — minimal.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Minimales Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Reine Produktempfehlungen sind minimal. Bei sehr grossen Plattformen greifen zusätzlich DSA-Pflichten (Empfehlungssystem-Transparenz).
Häufige Fragen
Ist „Recommendation-Engine" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als minimales Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.
Reine Produktempfehlungen sind minimal. Bei sehr grossen Plattformen greifen zusätzlich DSA-Pflichten (Empfehlungssystem-Transparenz).
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Trifft ein Mensch die Entscheidung eigenständig und überstimmt das System nachweislich regelmässig, kann die Ausnahme nach Art. 6(3) greifen — das ist dokumentationspflichtig.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.
Verwandte Anwendungsfälle
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