Strafmaß-KI: Annex III.8 und FRIA
Wir nutzen KI zur Empfehlung von Strafmaß für Verurteilungen
Wir nutzen KI zur Empfehlung von Strafmaß für Verurteilungen: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere Beschuldigte und Verdächtige. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.8(a) (annex iii 8 justice democracy).
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System unterstützt Entscheidungen über Personen — auch beratende Systeme können in den Hochrisiko-Bereich fallen.
- ▸Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
- ▸Es können besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen sein — ein erschwerender Faktor.
- ▸Beim Einsatz als Hochrisiko-System durch eine öffentliche Stelle kommt eine FRIA-Pflicht nach Art. 27 hinzu.
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
III.8(a)Welche Pflichten gelten?
- Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
- Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
- Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
- Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Art. 27 — bei öffentlichen Stellen sowie Banken, Versicherern und Anbietern essenzieller Dienste
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Gericht nutzt KI zur Strafmaß-Empfehlung basierend auf Vorstrafen-Profil — III.8(a) + FRIA.
Grenzfall
Strafmaß-KI dient reiner administrativer Unterstützung ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — Einzelfallprüfung.
Unkritisch
Reine Textsuche/Formatierung in Gerichtsdokumenten ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — nicht Annex III.8.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Recital 61: judicial independence garantieren — KI darf den menschlichen Entscheid NICHT ersetzen.
- Bias-Risiko (insbesondere ethnischer Bias) muss in FRIA quantifiziert werden.
- Wie autonom entscheidet das System?
Häufige Fragen
Ist „Strafmaß-KI" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.8(a). Massgeblich sind Annex III.8(a) EU AI Act, Art. 27(1)(a) EU AI Act, DSGVO Art. 22 und EMRK Art. 6. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.
Recital 61: judicial independence garantieren — KI darf den menschlichen Entscheid NICHT ersetzen.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Trifft ein Mensch die Entscheidung eigenständig und überstimmt das System nachweislich regelmässig, kann die Ausnahme nach Art. 6(3) greifen — das ist dokumentationspflichtig.
Bias-Risiko (insbesondere ethnischer Bias) muss in FRIA quantifiziert werden.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.
Verwandte Anwendungsfälle
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