EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →

Synthetische Inhalte und der EU AI Act

Wir erstellen und veröffentlichen KI-generierte Inhalte

Begrenztes RisikoRange: limited / prohibited

Wir erstellen und veröffentlichen KI-generierte Inhalte: Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit.

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
  • Es werden synthetische Inhalte erzeugt — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI ActArt. 4 EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 133Recital 134

Welche Pflichten gelten?

  • Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
  • KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSA / DMAEU

Bei Plattform-Kontext können Digital Services Act und Digital Markets Act zusätzlich greifen.

Praxis-Beispiele

Verboten

Nicht-einvernehmliche intime Deepfakes einer realen Person → Art. 5(1)(i) (ab 2.12.2026).

Grenzfall

Synthetische Inhalte veröffentlicht KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).

Unkritisch

KI-generierte Blogbilder mit Wasserzeichen und "KI-generiert"-Hinweis.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte

Zusätzliche regulatorische Overlays

DSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Markierungspflicht nach Art. 50(2). Deepfakes realer Personen → Art. 50(4); ohne Einwilligung intime Inhalte → neues Art. 5(1)(i)-Verbot (Digital Omnibus, ab 2.12.2026).
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Häufige Fragen

Ist „Synthetische Inhalte" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.

Markierungspflicht nach Art. 50(2). Deepfakes realer Personen → Art. 50(4); ohne Einwilligung intime Inhalte → neues Art. 5(1)(i)-Verbot (Digital Omnibus, ab 2.12.2026).

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

Assessment starten
KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflichten Art. 50 EU AI Act | ai-risk-check.com