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Vertrags-Review mit KI: Pflichten unter EU AI Act

Wir nutzen KI um Verträge zu prüfen oder Risiken zu identifizieren

Begrenztes Risiko

Wir nutzen KI um Verträge zu prüfen oder Risiken zu identifizieren: Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte und Kundinnen und Kunden.

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System unterstützt Entscheidungen, ohne sie automatisiert mit erheblicher Wirkung zu treffen.
  • Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 4 EU AI ActArt. 50(1) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 132

Welche Pflichten gelten?

  • Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
  • KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

revDSG (Schweiz)CH

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Contract Review AI wird für Entscheidungen über Personen eingesetzt (HR, Kredit) — Höherstufung nach Annex III möglich.

Grenzfall

Contract Review AI interagiert kundenwirksam oder erzeugt publizierte Inhalte — Art. 50 Transparenz-/Kennzeichnungspflicht, limited.

Unkritisch

KI markiert ungewöhnliche Klauseln; finaler Review durch Anwalt — limited.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Vertrags-Review als blosse Risiko-Identifikation — limited mit Art. 50(1).
  • Wie nutzt Ihr das GPAI-Modell?

Häufige Fragen

Ist „Contract Review AI" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.

Vertrags-Review als blosse Risiko-Identifikation — limited mit Art. 50(1).

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?

Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.

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