EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →
HR & Recruiting·Produktivität (Low Risk)

Video-Interview-Transkription: Hochrisiko ohne Emotion

Wir transkribieren Video-Interviews ohne Emotionserkennung

HochrisikoRange: limited / high_risk

Wir transkribieren Video-Interviews ohne Emotionserkennung: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere Bewerberinnen und Bewerber. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.4(a) (annex iii 4 employment).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System unterstützt Entscheidungen über Personen — auch beratende Systeme können in den Hochrisiko-Bereich fallen.
  • Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
  • Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Annex III.4(a) EU AI ActArt. 50(1) EU AI Act

Annex-Pfad

III.4(a)

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

revDSG (Schweiz)CH

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Tool transkribiert Video-Interview rein textlich für HR-Auswertung → Annex III.4(a).

Grenzfall

Video-Interview-Text wird kundenwirksam oder für Personenbewertungen eingesetzt — dann höhere Einstufung möglich.

Unkritisch

Video-Interview-Text unterstützt interne Arbeitsabläufe ohne Personenentscheidung — minimal, nur Art. 4 KI-Kompetenz.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Wirkt das System auf einzelne natürliche Personen, oder bleibt es ohne unmittelbare Personenwirkung?
  • Trifft das System eine Entscheidung oder liefert es nur unterstützende Information für einen Menschen?

Häufige Fragen

Ist „Video-Interview-Text" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.4(a). Massgeblich sind Annex III.4(a) EU AI Act und Art. 50(1) EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

Wirkt das System auf einzelne natürliche Personen, oder bleibt es ohne unmittelbare Personenwirkung?

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Annex III greift nur, wenn natürliche Personen betroffen sind. Bei rein unternehmensbezogenen Anwendungen entfällt der Hochrisiko-Pfad häufig.

Trifft das System eine Entscheidung oder liefert es nur unterstützende Information für einen Menschen?

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Trifft ein Mensch die Entscheidung eigenständig und überstimmt das System nachweislich regelmässig, kann die Ausnahme nach Art. 6(3) greifen — das ist dokumentationspflichtig.

Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?

Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

Assessment starten
Video-Interview-Transkription ohne Emotion — Annex III.4 Hochrisiko | ai-risk-check.com