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Transport & Mobilität·Produktsicherheit (Annex I)

Autonomes Fahren und der EU AI Act

Wir entwickeln KI für autonomes Fahren oder Fahrassistenz

Hochrisiko

Wir entwickeln KI für autonomes Fahren oder Fahrassistenz: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist Annex I.B (annex i).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
  • Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 6(1) EU AI ActAnnex I EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 47Recital 50

Annex-Pfad

Annex I.B

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

MaschinenverordnungEU

Als Sicherheitskomponente einer Maschine greift die EU-Maschinenverordnung — Annex-I-Pfad nach Art. 6(1).

ProdukthaftungEU

Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software und KI ausdrücklich — fehlerhafte KI-Outputs können Haftung auslösen.

GPSR (Produktsicherheit)EU

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) kann ergänzend greifen.

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Notbrems-Assistent als sicherheitskritische KI-Komponente → Annex I Hochrisiko.

Unkritisch

Reine Infotainment-Sprachsteuerung ohne Sicherheitsrelevanz — nicht Annex I.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Automatisierte Entscheidungen
  • Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

MACHINERY REGULATIONPRODUCT LIABILITY DIRECTIVEGPSR GENERAL PRODUCT SAFETY

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Sicherheitskritische Fahrfunktionen sind Annex-I-Hochrisiko (Typgenehmigungsrecht). Komfortfunktionen ohne Sicherheitsrelevanz fallen nach Digital-Omnibus-Verfeinerung ggf. heraus.
  • In welcher Lebenszyklus-Phase befindet sich das System?

Häufige Fragen

Ist „Autonomes Fahren" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter Annex I.B. Massgeblich sind Art. 6(1) EU AI Act und Annex I EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

Sicherheitskritische Fahrfunktionen sind Annex-I-Hochrisiko (Typgenehmigungsrecht). Komfortfunktionen ohne Sicherheitsrelevanz fallen nach Digital-Omnibus-Verfeinerung ggf. heraus.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

Verwandte Anwendungsfälle

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