KI-Industrieroboter und der EU AI Act
Wir setzen KI-gesteuerte Roboter in der Produktion ein
Wir setzen KI-gesteuerte Roboter in der Produktion ein: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte. Der einschlägige Regulierungspfad ist Annex I.B (annex i).
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
- ▸Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
Annex I.BWelche Pflichten gelten?
- Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
- Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
- Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Als Sicherheitskomponente einer Maschine greift die EU-Maschinenverordnung — Annex-I-Pfad nach Art. 6(1).
Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software und KI ausdrücklich — fehlerhafte KI-Outputs können Haftung auslösen.
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Cobot mit KI-Kollisionsvermeidung als Sicherheitsfunktion → Annex I.
Unkritisch
KI optimiert nur die Bewegungseffizienz ohne Sicherheitsfunktion — nicht Annex I.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- KI als Sicherheitskomponente eines Roboters → Maschinenverordnung/Annex I (Abschnitt B nach Digital Omnibus). Rein assistive, nicht sicherheitsrelevante Funktionen fallen heraus.
Häufige Fragen
Ist „Industrie-Robotik" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter Annex I.B. Massgeblich sind Art. 6(1) EU AI Act und Annex I EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.
KI als Sicherheitskomponente eines Roboters → Maschinenverordnung/Annex I (Abschnitt B nach Digital Omnibus). Rein assistive, nicht sicherheitsrelevante Funktionen fallen heraus.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.
Verwandte Anwendungsfälle
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