Burnout-Detection: Hochrisiko und Art. 5(1)(f)-Falle
Wir erkennen Burnout/Stress mit KI
Wir erkennen Burnout/Stress mit KI: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.4(b) (annex iii 4 employment).
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System unterstützt Entscheidungen über Personen — auch beratende Systeme können in den Hochrisiko-Bereich fallen.
- ▸Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
- ▸Es kommt Emotionserkennung zum Einsatz — am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen nach Art. 5(1)(f) grundsätzlich verboten, mit eng auszulegender Ausnahme für medizinische oder Sicherheitszwecke.
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
III.4(b)Welche Pflichten gelten?
- Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
- Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
- Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).
Praxis-Beispiele
Verboten
KI analysiert Stimme der Calls auf Stress → Art. 5(1)(f) verboten.
Hochrisiko
KI analysiert Sick-Days und Aktivitätsmuster → Annex III.4(b).
Grenzfall
Burnout-Detection erstellt eine Vorab-Sortierung, die HR vollständig manuell überprüft — Art. 6(3) denkbar, aber dokumentations- und prüfpflichtig.
Unkritisch
Burnout-Detection extrahiert nur strukturierte Daten ohne Bewertung/Ranking von Personen — keine Annex-III.4-Wirkung.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Erkennt Emotionen
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Findet Emotionserkennung am Arbeitsplatz statt? → Art. 5(1)(f) verboten ausser medizinischer Carve-out.
- In welchem Kontext erfolgt die Emotionserkennung?
Häufige Fragen
Ist „Burnout-Detection" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.4(b). Massgeblich sind Annex III.4(b) EU AI Act und Art. 5(1)(f) EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.
Findet Emotionserkennung am Arbeitsplatz statt? → Art. 5(1)(f) verboten ausser medizinischer Carve-out.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.
Verwandte Anwendungsfälle
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