KI-Companion-Apps und der EU AI Act
Wir bieten eine KI-Companion- oder Social-Chat-App
Wir bieten eine KI-Companion- oder Social-Chat-App: Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden, Kinder und Minderjährige und die breite Öffentlichkeit.
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
- ▸Es können besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen sein — ein erschwerender Faktor.
- ▸Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
- ▸Es werden synthetische Inhalte erzeugt — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Welche Pflichten gelten?
- Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
- KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).
Bei Plattform-Kontext können Digital Services Act und Digital Markets Act zusätzlich greifen.
Praxis-Beispiele
Verboten
App, die emotional abhängige Minderjährige zu schädlichem Verhalten verleitet → Art. 5(1)(b).
Grenzfall
Companion-App könnte den Eindruck menschlicher Kommunikation erwecken — Offenlegungspflicht nach Art. 50(1).
Unkritisch
Erwachsenen-Companion mit klarer KI-Kennzeichnung und Schutzmechanismen — limited.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Companion-Apps sind limited (Art. 50(1)). Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen/Vulnerablen zur Verhaltensbeeinflussung → Art. 5(1)(b)-Verbot.
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
- Zielt das System auf eine spezifische verletzliche Gruppe (Alter, Behinderung, soziale/ökonomische Notlage)?
Häufige Fragen
Ist „Companion-App" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.
Companion-Apps sind limited (Art. 50(1)). Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen/Vulnerablen zur Verhaltensbeeinflussung → Art. 5(1)(b)-Verbot.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.
Verwandte Anwendungsfälle
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