KI-Bilder im Marketing: Art. 50(2) EU AI Act
Wir generieren Marketing-Bilder mit KI (DALL-E, Midjourney, Stable Diffusion)
Wir generieren Marketing-Bilder mit KI (DALL-E, Midjourney, Stable Diffusion): Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden und die breite Öffentlichkeit.
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
- ▸Es werden synthetische Inhalte erzeugt — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Welche Pflichten gelten?
- Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
- KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software und KI ausdrücklich — fehlerhafte KI-Outputs können Haftung auslösen.
Praxis-Beispiele
Grenzfall
Stock-Photo-Ersatz durch KI-Bild mit "AI generated"-Hinweis — limited compliant.
Unkritisch
AI Image Marketing erzeugt rein interne Entwürfe, die vor Nutzung geprüft werden — minimal.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Synthetisch generierte Bilder müssen als KI-Output kennzeichnungsfähig sein (Art. 50(2)).
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Häufige Fragen
Ist „AI Image Marketing" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.
Synthetisch generierte Bilder müssen als KI-Output kennzeichnungsfähig sein (Art. 50(2)).
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.
Verwandte Anwendungsfälle
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