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Marketing & Sales·Produktivität (Low Risk)

KI-gestützte Marketing-Personalisierung

Wir personalisieren Marketing-Inhalte und Angebote mit KI

Minimales RisikoRange: minimal / limited

Wir personalisieren Marketing-Inhalte und Angebote mit KI: Diese Anwendung gilt nach derzeitiger Einschätzung als minimales Risiko. Es bestehen kaum spezifische Pflichten — die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 gilt jedoch generell. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden.

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 2 EU AI ActArt. 22 DSGVO

Welche Pflichten gelten?

  • KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
  • Freiwillige Verhaltenskodizes werden empfohlen (Art. 95)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

revDSG (Schweiz)CH

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).

Praxis-Beispiele

Verboten

KI, die unterschwellige Techniken einsetzt, um schutzbedürftige Personen zu schädigendem Verhalten zu bewegen → Art. 5.

Grenzfall

Marketing-Personalisierung wird kundenwirksam oder für Personenbewertungen eingesetzt — dann höhere Einstufung möglich.

Unkritisch

Produktempfehlungen auf Basis bisheriger Käufe.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Minimales Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Manipulative Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren → Art. 5(1)(a) Verbot prüfen.
  • Gezielte Ausnutzung von Schwächen schutzbedürftiger Gruppen → Art. 5(1)(b) Verbot prüfen.
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Häufige Fragen

Ist „Marketing-Personalisierung" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als minimales Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.

Manipulative Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren → Art. 5(1)(a) Verbot prüfen.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Gezielte Ausnutzung von Schwächen schutzbedürftiger Gruppen → Art. 5(1)(b) Verbot prüfen.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?

Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.

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