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Finanzdienste & Kredit·Transparenz (Art. 50)

Robo-Advisor: AI Act + MiFID II

Wir bieten einen Robo-Advisor an

Begrenztes RisikoRange: limited / high_risk

Wir bieten einen Robo-Advisor an: Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden.

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
  • Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
  • Es können besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen sein — ein erschwerender Faktor.
  • Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
  • Es werden synthetische Inhalte erzeugt — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(1) EU AI ActMiFID II Art. 25

Welche Pflichten gelten?

  • Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
  • KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)

Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region

Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:

DSGVOEU

Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).

revDSG (Schweiz)CH

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).

FINMA-Aufsicht (Schweiz)CH

Die FINMA erwartet bei KI im Finanzbereich nachvollziehbare Governance, Modell-Dokumentation und klare Verantwortlichkeiten — unabhängig vom EU AI Act.

BaFin-Aufsicht (Deutschland)DE

Die BaFin adressiert KI in Kredit- und Risikoprozessen über die MaRisk und ihre Prinzipien zu Big Data und KI (BDAI).

Praxis-Beispiele

Grenzfall

Robo-Advisor schlägt Portfolio vor und Kunde bestätigt → limited.

Unkritisch

Robo-Advisor kennzeichnet KI-Interaktion klar und erzeugt keine täuschenden Inhalte — Art. 50 erfüllt.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Automatisierte Entscheidungen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CHFINMA CHBAFIN DE

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Wissen die interagierenden Personen, dass sie mit einer KI kommunizieren — oder könnte der Eindruck eines Menschen entstehen? (Art. 50(1))
  • Erzeugt das System Inhalte, die als KI-generiert zu kennzeichnen sind (Text/Bild/Audio/Video)? (Art. 50(2))

Häufige Fragen

Ist „Robo-Advisor" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.

Wissen die interagierenden Personen, dass sie mit einer KI kommunizieren — oder könnte der Eindruck eines Menschen entstehen? (Art. 50(1))

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Trifft ein Mensch die Entscheidung eigenständig und überstimmt das System nachweislich regelmässig, kann die Ausnahme nach Art. 6(3) greifen — das ist dokumentationspflichtig.

Erzeugt das System Inhalte, die als KI-generiert zu kennzeichnen sind (Text/Bild/Audio/Video)? (Art. 50(2))

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?

Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.

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