Suitability-Assessment mit KI: MiFID II + AI Act
Wir bewerten Anleger-Eignung mit KI
Wir bewerten Anleger-Eignung mit KI: Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Betroffen sind insbesondere Kundinnen und Kunden.
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System unterstützt Entscheidungen, ohne sie automatisiert mit erheblicher Wirkung zu treffen.
- ▸Es findet Profiling im Sinne der DSGVO statt.
- ▸Es können besonders schutzbedürftige Gruppen betroffen sein — ein erschwerender Faktor.
Rechtliche Grundlage
Artikel
Welche Pflichten gelten?
- Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
- KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Information und die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen (Art. 21 revDSG).
Die FINMA erwartet bei KI im Finanzbereich nachvollziehbare Governance, Modell-Dokumentation und klare Verantwortlichkeiten — unabhängig vom EU AI Act.
Die BaFin adressiert KI in Kredit- und Risikoprozessen über die MaRisk und ihre Prinzipien zu Big Data und KI (BDAI).
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Suitability Assessment entscheidet automatisiert über Kreditvergabe an Privatpersonen — Annex III.5(b) Hochrisiko, FRIA nach Art. 27 erforderlich.
Grenzfall
Robo-Advisor bewertet Anlegereignung KI-gestützt → limited mit MiFID II.
Unkritisch
Suitability Assessment bewertet ausschliesslich Firmenkunden (juristische Personen) — Annex III.5(b) greift nicht, Einstufung limited/minimal.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Betrifft die Bonitäts-/Kreditbewertung natürliche Personen — oder ausschliesslich Unternehmen/juristische Personen? (Annex III.5(b) greift nur bei natürlichen Personen.)
- Trifft das System eine verbindliche Entscheidung oder liefert es nur eine Empfehlung, die ein Mensch eigenständig prüft und überstimmen kann? (relevant für Art. 6(3)-Ausnahme)
- Wird das Ergebnis zur Kreditgewährung/-ablehnung herangezogen, oder dient es rein internen Risikomodellen ohne Einzelfallwirkung?
Häufige Fragen
Ist „Suitability Assessment" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.
Betrifft die Bonitäts-/Kreditbewertung natürliche Personen — oder ausschliesslich Unternehmen/juristische Personen? (Annex III.5(b) greift nur bei natürlichen Personen.)
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Annex III greift nur, wenn natürliche Personen betroffen sind. Bei rein unternehmensbezogenen Anwendungen entfällt der Hochrisiko-Pfad häufig.
Trifft das System eine verbindliche Entscheidung oder liefert es nur eine Empfehlung, die ein Mensch eigenständig prüft und überstimmen kann? (relevant für Art. 6(3)-Ausnahme)
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Trifft ein Mensch die Entscheidung eigenständig und überstimmt das System nachweislich regelmässig, kann die Ausnahme nach Art. 6(3) greifen — das ist dokumentationspflichtig.
Wird das Ergebnis zur Kreditgewährung/-ablehnung herangezogen, oder dient es rein internen Risikomodellen ohne Einzelfallwirkung?
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Der EU AI Act wirkt extraterritorial (Art. 2): Erreichen die KI-Outputs Personen in der EU, gilt er auch für Schweizer Anbieter und Betreiber. Zusätzlich greifen in der Schweiz das revDSG und — im Finanzbereich — die Erwartungen der FINMA. Genau diese DACH-Doppelperspektive prüfen wir mit.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.
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