KI für autonomes Fahren und der EU AI Act
Unsere KI steuert autonome oder assistierte Fahrfunktionen
Unsere KI steuert autonome oder assistierte Fahrfunktionen: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858 (annex i).
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
- ▸Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).
Rechtliche Grundlage
Artikel
Annex-Pfad
Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858Welche Pflichten gelten?
- Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
- Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
- Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Level-4-Fahrsystem, dessen KI eigenständig Brems-/Lenkentscheidungen trifft.
Unkritisch
Komfort-Spurhalteassistent, der nur warnt.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- KI in der Fahrzeugtypgenehmigung fällt unter Annex I. Frist (Omnibus): 2. August 2028.
- In welcher Lebenszyklus-Phase befindet sich das System?
Häufige Fragen
Ist „Autonomes Fahren" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858. Massgeblich sind Art. 6(1) EU AI Act, Annex I und Verordnung (EU) 2018/858. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.
KI in der Fahrzeugtypgenehmigung fällt unter Annex I. Frist (Omnibus): 2. August 2028.
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.
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