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Transport & Mobilität·Produktsicherheit (Annex I)

KI für autonomes Fahren und der EU AI Act

Unsere KI steuert autonome oder assistierte Fahrfunktionen

Hochrisiko

Unsere KI steuert autonome oder assistierte Fahrfunktionen: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858 (annex i).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
  • Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 6(1) EU AI ActAnnex IVerordnung (EU) 2018/858

Annex-Pfad

Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Level-4-Fahrsystem, dessen KI eigenständig Brems-/Lenkentscheidungen trifft.

Unkritisch

Komfort-Spurhalteassistent, der nur warnt.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Automatisierte Entscheidungen
  • Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • KI in der Fahrzeugtypgenehmigung fällt unter Annex I. Frist (Omnibus): 2. August 2028.
  • In welcher Lebenszyklus-Phase befindet sich das System?

Häufige Fragen

Ist „Autonomes Fahren" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter Annex I — Fahrzeugtypgenehmigung (EU) 2018/858. Massgeblich sind Art. 6(1) EU AI Act, Annex I und Verordnung (EU) 2018/858. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

KI in der Fahrzeugtypgenehmigung fällt unter Annex I. Frist (Omnibus): 2. August 2028.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

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