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Transport & Mobilität·Sicherheitskomponente Infrastruktur

KI-gestützte Verkehrssteuerung

Unsere KI steuert oder optimiert den Straßen- oder Schienenverkehr

HochrisikoRange: limited / high_risk

Unsere KI steuert oder optimiert den Straßen- oder Schienenverkehr: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist III.2 — Verkehr (kritische Infrastruktur) (annex iii 2 critical infra).

Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug

Warum diese Einstufung?

  • Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
  • Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).
  • Beim Einsatz als Hochrisiko-System durch eine öffentliche Stelle kommt eine FRIA-Pflicht nach Art. 27 hinzu.

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 6(2) EU AI ActAnnex III.2

Annex-Pfad

III.2 — Verkehr (kritische Infrastruktur)

Welche Pflichten gelten?

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
  • Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
  • Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
  • Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
  • Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Art. 27 — bei öffentlichen Stellen sowie Banken, Versicherern und Anbietern essenzieller Dienste

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

KI steuert adaptiv Ampelanlagen und Bahnsignale → Annex III.2.

Unkritisch

Stau-Prognose-App ohne Eingriff in die Verkehrssteuerung (limited).

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Automatisierte Entscheidungen
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

NIS2

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Annex III.2 erfasst KI als Sicherheitskomponente bei der Verwaltung/Betrieb des Straßen- und Schienenverkehrs. Reine Stau-Prognose ohne Steuerung ist meist limited.
  • In welcher Lebenszyklus-Phase befindet sich das System?

Häufige Fragen

Ist „KI-Verkehrssteuerung" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?

Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter III.2 — Verkehr (kritische Infrastruktur). Massgeblich sind Art. 6(2) EU AI Act und Annex III.2. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.

Annex III.2 erfasst KI als Sicherheitskomponente bei der Verwaltung/Betrieb des Straßen- und Schienenverkehrs. Reine Stau-Prognose ohne Steuerung ist meist limited.

Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.

Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.

Verwandte Anwendungsfälle

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