Wissenschaftliche Forschung und der EU AI Act
Wir setzen KI ausschließlich für wissenschaftliche Forschung ein (kein Markteinsatz)
Wir setzen KI ausschließlich für wissenschaftliche Forschung ein (kein Markteinsatz): Diese Anwendung fällt voraussichtlich unter die Kategorie mit begrenztem Risiko. Im Vordergrund stehen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act. Das System wirkt nicht unmittelbar auf natürliche Personen, was die Einstufung beeinflusst.
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System baut auf einem GPAI-Modell auf; Kapitel-V-Pflichten der Modell-Anbieter wirken mittelbar.
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Welche Pflichten gelten?
- Transparenzhinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren (Art. 50(1))
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte, sofern erzeugt (Art. 50(2))
- KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen (Art. 4)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Bei automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen greift insbesondere Art. 22 DSGVO (Recht auf menschliches Eingreifen).
Praxis-Beispiele
Grenzfall
Forschungsmodell, das als Spin-off-Produkt am Markt angeboten wird → Ausnahme entfällt, volle Klassifizierung nötig.
Unkritisch
Universitäres Forschungsprojekt, das ein KI-Modell für Klimasimulationen trainiert — kein Markteinsatz.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Sobald das System am Markt bereitgestellt oder im Echtbetrieb eingesetzt wird, entfällt die Forschungs-Ausnahme nach Art. 2(6).
- In welcher Lebenszyklus-Phase befindet sich das System?
Häufige Fragen
Ist „Wissenschaftliche F&E" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Voraussichtlich nein. Die Anwendung ist als begrenztes Risiko einzustufen. Es können jedoch Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten gelten.
Sobald das System am Markt bereitgestellt oder im Echtbetrieb eingesetzt wird, entfällt die Forschungs-Ausnahme nach Art. 2(6).
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Transparenz- und KI-Kompetenz-Pflichten umsetzen und die Einstufung dokumentieren, damit sie bei Audits oder Änderungen belastbar ist.
Verwandte Anwendungsfälle
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