ADAS-KI als Tier-1-Zulieferer
Wir entwickeln KI-Fahrassistenz-Komponenten als Zulieferer
Wir entwickeln KI-Fahrassistenz-Komponenten als Zulieferer: Diese Anwendung ist nach derzeitiger Einschätzung ein Hochrisiko-KI-System. Damit gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act — von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur menschlichen Aufsicht. Betroffen sind insbesondere die breite Öffentlichkeit. Der einschlägige Regulierungspfad ist Annex I (annex i).
Zuletzt geprüft: 5. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit · Herausgeber: Innopulse Consulting GmbH, Zug
Warum diese Einstufung?
- ▸Das System trifft oder stützt automatisierte Entscheidungen mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung.
- ▸Das System kann Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts sein (Annex-I-Pfad, Art. 6(1)).
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
Annex IWelche Pflichten gelten?
- Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus (Art. 9)
- Daten-Governance und Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)
- Technische Dokumentation nach Annex IV (Art. 11)
- Automatische Protokollierung von Ereignissen (Art. 12)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
Zusätzliche Rechtsrahmen in der DACH-Region
Der EU AI Act steht nicht allein. Je nach Einsatz greifen in der Schweiz, Deutschland und Österreich weitere Vorgaben — hier die für diesen Fall relevanten:
Als Sicherheitskomponente einer Maschine greift die EU-Maschinenverordnung — Annex-I-Pfad nach Art. 6(1).
Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software und KI ausdrücklich — fehlerhafte KI-Outputs können Haftung auslösen.
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Notbrems- oder Spurhalte-KI als Sicherheitskomponente — Annex I Hochrisiko, Konformitätsbewertung über Fahrzeug-Typgenehmigung.
Unkritisch
Reine Komfort-Infotainment-Funktion ohne Sicherheitsrelevanz — kein Annex-I-Sicherheitsbauteil.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Sicherheits-Komponente (Annex I) möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Ist die KI eine Sicherheitskomponente eines typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugs (Annex I)?
- Stellen Sie das System als Anbieter/Zulieferer auf den Markt, oder integrieren Sie nur fremde Komponenten?
Häufige Fragen
Ist „ADAS-Zulieferer (Tier-1)" ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach derzeitiger Einschätzung ja. Der Fall fällt unter Annex I. Massgeblich sind Annex I EU AI Act und Art. 6(1) EU AI Act. Die endgültige Einstufung hängt vom konkreten Einsatz ab — ein strukturiertes Assessment klärt das verbindlich.
Ist die KI eine Sicherheitskomponente eines typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugs (Annex I)?
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Stellen Sie das System als Anbieter/Zulieferer auf den Markt, oder integrieren Sie nur fremde Komponenten?
Diese Abgrenzung entscheidet häufig über die Risikoklasse. Die genaue Ausgestaltung im Einzelfall ist entscheidend; ein Assessment ordnet die Faktoren strukturiert ein.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Zuerst die Einstufung verbindlich klären, dann den Pflichtenkatalog (Art. 9–15) als Projektplan aufsetzen und die Rollenfrage Anbieter/Betreiber (Art. 25) klären. Das Assessment liefert dazu einen dokumentierten Audit-Trail.
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